Sicherheit
Sicherheit
In Deutschland ist eine jährliche Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakette angezeigt. Die Fahrberechtigung zum innerbetrieblichen Führen ist nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt. Der Nachweis der Befähigung erfolgt durch einen Flurfördermittelschein.